Behandlungen und Preise

Erstbehandlung
ca. 60–75 Minuten
CHF 150.–

Folgebehandlung
ca. 45–60 Minuten
CHF 120.–

Hundetherapeut Kaspar Spillmann behandelt die rechte Hintergliedmasse eines entspannt auf einer Matte liegenden Golden Retrievers.

Die erste Behandlung

Beim ersten Termin nehme ich mir ausreichend Zeit, deinen Hund und seine Vorgeschichte kennenzulernen. Vorhandene tierärztliche Befunde und Unterlagen werden dabei berücksichtigt und in die Beurteilung miteinbezogen.

Nach einer umfassenden Befundung beginne ich bereits beim ersten Termin mit einer individuell auf deinen Hund abgestimmten Behandlung. Gemeinsam besprechen wir anschliessend das weitere Vorgehen und falls sinnvoll – geeignete Übungen für zu Hause.

Die Erstbehandlung umfasst je nach individuellem Fall:

  • Ausführliche Anamnese zu Vorgeschichte und aktuellen Beschwerden

  • Sichtung vorhandener tierärztlicher Befunde und Unterlagen

  • Beurteilung von Haltung und Bewegungsablauf

  • Gangbildanalyse

  • Untersuchung von Muskulatur, Gelenken und Beweglichkeit

  • Individuell abgestimmte erste Behandlung

  • Besprechung des weiteren Therapieverlaufs

  • Bei Bedarf Übungen und Empfehlungen für zu Hause

Dauer: ca. 60–75 Minuten
Preis: CHF 150.–

Die Folgebehandlung

Die weiteren Behandlungen richten sich nach den erhobenen Befunden, dem bisherigen Therapieverlauf und dem aktuellen Zustand deines Hundes. Die therapeutischen Massnahmen werden bei jedem Termin individuell angepasst.

Dabei können verschiedene manuelle und aktive Therapiemethoden zum Einsatz kommen. Fortschritte werden regelmässig beurteilt und Übungen für zu Hause bei Bedarf angepasst oder erweitert.

Wie viele Behandlungen sinnvoll sind und in welchen Abständen sie stattfinden, ist individuell und hängt unter anderem vom Beschwerdebild, dem Therapieziel und der Entwicklung deines Hundes ab.

Dauer: ca. 45–60 Minuten
Preis: CHF 120.–

Terminabsagen

Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird die reservierte Behandlungszeit in Rechnung gestellt, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.